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Teppichpython
Morelia spilota cheynei

Bei unserem Teppichpython handelt es sich um eine Baumbewohnende Schlange, weshalb das Terrarium möglichst höher sein sollte.
Unser Cheynei lebt derzeit in einem 50cm länge, 60cm tiefe und 80cm Höhe großen Terrarium.
In dem Terrarium befinden sich viele Kletter- und Versteckmöglichkeiten für ihn, die auch sehr gerne genutzt werden.
Die Haltungsparameter sind bei uns folgende:
LF liegt etwa bei 60-70%, nachts etwas höher, etwa bis 75%.
Diese erreichen wir durch mehrmaliges Sprühen und bereitstellung einer Wasserschale. Eine Wetbox wird von ihm nicht angenommen.
Die Temperatur liegt lokal bei etwa 35-38°C und fällt dann ab auf bis zu 30°C. Nachts liegt die durchschnittliche Temperatur bei etwa 25-28°C.
Wir füttern ihn wie unsere anderen Schlangen auch mit der Größe angemessenen Ratten, Mäusen und Hamstern.
Unser Cheynei ist ein absoluter Müllschlucker und frisst sofort alles was er vorgesetzt bekommt.Unser Futterintervall liegt bei 10 Tagen.
Bei jungen Morelia spilota cheynei besteht die Gefahr das die Knochen bei einem zu schnellen Wachstum nicht schnell genug mitwachsen, wodurch die Tiere Knochendeformationen erleiden können die soweit führen können das das Tier verstirbt, da es die Beutetiere ggf nicht mehr würgen oder aber nicht mehr verschlingen kann.

Unserer Meinung nach sind Morelia spilota cheynei absolut nicht für "blutige Anfänger" der Terraristik bzw der Schlangenhaltung geeignet, da diese Art sehr aggressiv sein kann und dies für Neulinge mit dem Handling ein Problem darstellen könnte.
Auch unser Teppichpython ist einer der aggressiveren Tiere, der beim Rausnehmen aus dem Terrarium schonmal zuschnappt. Ist er allerdings einmal auf der Hand wird er ruhiger und lässt sich relativ gut händeln.

Der Teppichpython ist ebenfalls artgeschützt und muss bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Er unterliegt dem WA II/ Anhang B, er ist demnach melde- und nachweispflichtig.
(Das internationale Abkommen regelt den Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen sowie den aus ihnen produzierten Erzeugnissen. Dem Abkommen sind drei Listen der vom Aussterben bedrohten oder gefährdeten Arten beigelegt. Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten stehen unter Schutz.

Das Abkommen enthält drei Anhänge:

* Anhang I: Er listet die unmittelbar bedrohten Arten auf und verbietet den Handel mit diesen.
* Anhang II: Hier sind überall schutzbedürftige Arten aufgeführt; es sind Aus- und Einfuhrgenehmigungen sowie der Nachweis über die Unschädlichkeit für den Bestand notwendig.
* Anhang III: Dieser enthält alle Tier- und Pflanzenarten, für die in einzelnen Ländern besondere Bestimmungen gelten.)



1.0 Morelia spilota Cheynei
DNZ 2009



 
 
   
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